KFZ Sachverständigen Büro
Uwe Stachelhaus

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Schadens- oder Wertgutachten?

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Wert / Oldtimer Gutachten

Oldtimer Wertermittlung

Wertermittlung von Liebhaberstücken

Für Besitzer von Oldtimern oder besonderen Fahrzeugen und Liebhaberstücken kann die Wertermittlung des Fahrzeugs von großer Wichtigkeit sein.

Als unabhängige Gutachter und Kooperations Partner des TÜV NORD stehe ich Ihnen in allen Belangen für solche Bewertungen gerne zur Verfügung.

Mein Angebot für Sie:

  • Ermittlung folgender Werte für den Oldtimer:

    • Marktwert
    • Wiederbeschaffungswert
    • Wiederherstellungswert
    • Ermittlung der Zustandsnote

Umfang der Bewertung

Die ausführliche Bewertung beinhaltet eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Innenraum, Motorraum, Lackierung, Unterboden etc.

In der Gesamtzustandsnote werden diese einzeln ermittelten Zustandsnoten aller Bereiche zusammengefasst.

Was wird dokumentiert?
In der ausführlichen Bewertung werden eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten dokumentiert, wie Restaurationsaufwand, Vorbesitzer, Modellgeschichte etc. Ebenso die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten .

Wozu dient die Bewertung?

  • Verwendung für Versicherungseinstufung

  • Sicherheit im Schadenfall, um jederzeit den Wert des Oldtimers nachweisen zu können

  • Hilfestellung bei Kauf und Verkauf, da alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert werden

Wertdefinitionen: Der Wert eines Oldtimers

Marktwert

Der Marktwert gibt Auskunft über den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An-/Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit MwSt. neutral und als Endpreis zu verstehen.

Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als festgesetzer Preis (Taxe) im Sinne von § 57 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MwSt. neutral.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.

Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (inkl. MwSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wieder, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.

Hierunter versteht die Versicherung den Wert, der aufgebracht werden muss, um ein beschädigtes, überdurchschnittlich gut erhaltenes bzw. restauriertes Liebhaberfahrzeug wieder in den vorigen Zustand zu versetzen.

Üblicherweise sind diese Fahrzeuge nur zum Marktwert versicherbar. Dieser Wert reicht in der Regel nicht aus, um die erforderlichen Wiederherstellungs- bzw. Instandsetzungskosten nach einem kapitalen Schaden auszugleichen. Eine eventuelle Versicherung schließt diese Lücke und bietet in diesen Fällen Versicherungsschutz für die tatsächlich aufgewendeten und erforderlichen Kosten, bis maximal zum vereinbarten Wiederherstellungswert.

Bewertung - die Kriterien

Bei der Besichtigung von neueren Fahrzeugen hat man es mit klaren Fakten zu tun, für subjektive Eindrücke bleibt wenig Raum: Das Baujahr steht fest, der Kilometerstand kann abgelesen werden und mit dem Prüfbericht einer Hauptuntersuchung kann man unter Zuhilfenahme einer Marktbeobachtungsliste (oder Abschreibungsliste) den Wert "errechnen".

Dies wird mit zunehmendem Alter des Fahrzeuges jedoch schwieriger, da unterschiedliche Pflegezustände und Kilometer-Laufleistungen den rein rechnerischen Wert fälschen. Und spätestens hier entstehen die Probleme der "subjektiven Bewertung".

Bei Oldtimern verhält es sich anders: Bei diesen Fahrzeugen spricht man nicht mehr vom Monat der ersten Zulassung, sondern rechnet nur noch in vollen Jahren. Kilometer-Angaben sind so gut wie nie aufgeführt, außer bei besonders geringen Laufleistungen. Im Normalfall lassen sich auch die gefahrenen Kilometer aufgrund des Alters nicht mehr überprüfen. Eine Schätzung ist hier auch nicht angebracht, da die zurückliegende Zeit wegen besonderer Umstände (z. B. Standzeiten durch den Krieg) nicht kalkulierbar ist.

Das wertentscheidende Kriterium bei der Bewertung eines klassischen Fahrzeuges ist der Pflege- und Erhaltungszustand. Dieser wird unterteilt in einzelne Zustandsnoten. Jeder dieser 5 Zustandsnoten kann selbstverständlich einem Marktwert zugeordnet werden.

Zustandsnoten von Oldtimern

Note 1

  • makelloser Zustand

  • keine Mängel an Technik, Optik und Historie (=> Originalität)

  • Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse

 

Note 2

  • guter Zustand

  • mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren

  • Original oder fachgerecht und aufwenig restauriert

 

Note 3

  • gebrauchter Zustand

  • normale Spuren der Jahre

  • kleinere Mängel, aber voll fahrbereit

  • keine Durchrostungen

 

Note 4

  • verbrauchter Zustand

  • nur bedingt fahrbereit

  • sofortige Arbeiten notwendig

  • leichtere bis mittlere Durchrostungen

 

 Note 5

  • restaurationsbedürftiger Zustand

  • nicht fahrbereit

  • schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt

  • größere Investition nötig, aber noch restaurierbar

  • fehlende Teile

ohne Titel

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